Garantie

Garantie, Gewährleistung und Pflegehinweise für „Betten Ritter“-Schlafsysteme (Matratzen und Unterfederungen)

1. Garantieerklärung und Gewährleistung:

  • Wir sind uns der Qualität unserer hochwertigen Markenprodukte sicher und geben Ihnen deshalb unsere umfassende „Betten-Ritter-Zufriedenheitsgarantie“. (SOMNUS Betten sind von der Zufriedenheitsgarantie sowie vom Kerntausch ausgneommen)

  • Wir gewähren auf alle Schlafsysteme (bestehend aus Matratze und passendem Rost) unserer hauseigenen Marken „BR1932 Classic Collection“ und „BR1932 Classic Collection Premium“ eine Garantie von insgesamt 10 Jahren auf die Gebrauchsfähigkeit, welche Material- und Verarbeitungsfehler abdeckt. Innerhalb von 2 Jahren ab der Lieferung besteht eine Vollgarantie, die den gesamten Verkaufspreis abdeckt. Ab dem dritten Jahr ist die Garantieleistung wie nachfolgend gestaffelt:

 

Garantiefall im  Garantieleistung für Käufer
1. Jahr

100 %

2. Jahr

100 %

3. Jahr

80 %

4. Jahr

70 %

5. Jahr

60 %

6. Jahr

50 %

7. Jahr

40 %

8. Jahr

30 %

9. Jahr

20 %

10. Jahr

10 %

 

  • Für Motoren bei Lattenrosten und Unterfederungen gilt eine Vollgarantie von 2 Jahren, danach ist kein Garantieanspruch mehr gegeben.

  • Für die Inhaber unseres „Fräulein Ritter“-Serviceheftes erweitert sich beim Kauf eines Bettsystems (bestehend aus Rost oder Unterfederung und Matratze) – in Bezug auf alle von uns geführten Hersteller – die Vollgarantie auf 5 Jahre, welche in diesem Fall auch für Motoren gilt.

  • Ab dem 6. Jahr gilt für Inhaber des „Fräulein Ritter“-Serviceheftes in Bezug auf die Marken „BR1932 Classic Collection“ und „BR1932 Classic Collection Premium“ die oben stehende gestaffelte Garantieleistung, jedoch ausschließlich für Matratzen und Lattenroste. Für Motoren gilt: nach den genannten 5 Jahren der verlängerten Vollgarantie erlischt jegliche Garantieleistung.

  •  Sowohl die Gewährleistungszeit als auch die verlängerte Gewährleistungszeit werden durch eine von uns vorgenommene Gewährleistung weder gehemmt noch unterbrochen, d.h. sie endet in jedem Fall nach dem angegebenen Zeitraum.

  • Bei einem vollständigen Ersatz des Produkts wird der nachgewiesene Kaufpreis zugrunde gelegt.

  • Im Fall einer Gewährleistung behalten wir uns vor, nach unserer Wahl entweder gleichwertigen Ersatz zu liefern oder die mangelhafte Ware fachgerecht zu reparieren. Dies schließt eine zweimalige Nachlieferung bzw. Reparatur ausdrücklich ein.

  • Im Fall einer berechtigten Mängelrüge sind die obengenannten Leistungen für Sie kostenfrei. Ansonsten gehen anfallende Kosten für Verpackung und Transport zu Lasten des Käufers. Letzteres gilt auch für gewünschte Reparatur- und Ersatzleistungen.

  • Ausgenommen von der Garantie und den jeweiligen Leistungen sind Mängel aus normaler Abnutzung sowie Mängel, die durch eine unsachgemäße Behandlung des Produktes sowie durch falschen Gebrauch entstanden sind. Dazu gehören auch Transportschäden oder andere Beschädigungen wie Risse, abgerissene Handgriffe, defekte Reißverschlüsse, Stock- und Schimmelflecken und andere Verschmutzungen.
    Darüber hinaus ist auch die Haftung für Folgeschäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

  • Falls eine Matratze so stark verschmutzt ist, dass eine Begutachtung unter hygienischen Gesichtspunkten nicht zumutbar ist, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Gewährleistung bzw. verlängerte Gewährleistung.

  • Da Matratzen vorwiegend aus natürlichen Materialien bestehen, besteht die Möglichkeit, dass sich diese Materialien durch Lagerung und/oder Transport geringfügig ausdehnen oder zusammenziehen können. Dies kann zu Beginn leichte Maßdifferenzen in Länge, Breite oder Höhe zur Folge haben, die sich jedoch von alleine wieder geben. Deshalb sind anfängliche Abweichungen von bis zu 2% in Länge, Breite und Höhe normal und kein Grund zur Beanstandung der Matratze. Falls Sie eine darüber hinausgehende Maßabweichung feststellen, informieren Sie uns bitte vor Benutzung der Matratze, da diesbezügliche Reklamationen nur bei unbenutzter Ware geltend gemacht werden können.

  • Eine neue Matratze erreicht ihr Nennmaß rund 1 Woche nach Entfernung der Schutzverpackung. Da sich Ihr Körper erst an das neue Schlafsystem gewöhnen muss, sollten Sie mit einer Übergangszeit bzw. Anpassungszeit von rund 4 Wochen rechnen. Die Matratze erreicht Ihre optimale Passform nach 1 bis 3 Monaten – je nach Körpergewicht und Schlafgewohnheiten. Dies bedeutet, dass sich die Matratze Ihrem Körper nun optimal angepasst hat, was sich auch daran zeigt, dass sie genau dort nachgibt, wo eine Druckentlastung im Schulter- und Hüftbereich stattfinden sein soll. Die dadurch möglicherweise entstehenden leichten Muldenbildungen in der Matratze sind daher kein Grund zur Beanstandung, sondern dienen einer passgenauen Unterstützung Ihres Körpers während des Schlafs und damit Ihrem entspannten Liegen.

  • Jedes neue Produkt hat zu Beginn einen spezifischen Eigengeruch, der absolut harmlos ist und der sich innerhalb kurzer Zeit verliert.

  • Bei Verwendung von Bettwäsche und Nachtwäsche mit Kunstfaseranteil können sich auf den Matratzenbezügen kleine Knötchen, sogenanntes „Pilling“, bilden. Pilling-Bildung ist kein Grund zur Beanstandung und von der Gewährleistung ausgenommen. Stock- und Schimmelflecken entstehen ausschließlich durch Wärme- und Feuchtigkeitsstau wegen mangelnder Durchlüftung. Sie stehen in keinem ursächlichen Zusammenhang mit den verwendeten Materialien und fallen daher nicht unter die Gewährleistung. Eventuelle Farbveränderungen bei Matratzenschäumen sind normal und stellen keinen Grund zur Beanstandung dar. Bei Matratzen, die auf motorisierten Einlegerahmen verwendet werden, können Falten im Bezug entstehen, was normal ist und keinen Grund zur Beanstandung darstellt.

  • Es muss sichergestellt sein, dass die Roste und Unterfederungen unter der Matratze funktionsfähig und korrekt installiert sind. Wird die Matratze auf einem ungeeigneten Rahmen, einem Rahmen älterer Bauart mit mangelnder Stützkraft oder ganz ohne Einlegerahmen verwendet, so kann sie dadurch beschädigt werden. Dies schließt Garantieansprüche und Gewährleistungen aus.

2. Pflegehinweise:

  • Gewährleistungen werden nur unter der Voraussetzung von uns übernommen, dass die im Folgenden beschriebenen Pflegehinweise beachtet worden sind.

  • Die für Ihre Matratze verwendeten Materialien sorgen für ein optimales Schlafklima, insbesondere im Hinblick auf die Atmungsaktivität. Um die Durchlüftung Ihrer Matratze zu unterstützen, ist eine auf die Matratze abgestimmte, funktionsgerechte Unterfederung ganz wesentlich. Je genauer Matratze und Rost zueinander passen, umso besser funktioniert die Luftzirkulation, die eine ungestörte Nachtruhe gewährleistet. Beachten Sie bitte, dass Bettkästen und Unterbettkommoden den Luftaustausch behindern können.

  • Nach dem Aufstehen lassen Sie Ihre Matratze idealerweise (zumindest eine Zeit lang) unbedeckt, so dass die nachts aufgenommene Feuchtigkeit an die Umgebung abgegeben werden kann. Schimmel und Stockflecken können vermieden werden, wenn Sie ihr Schlafzimmer stets gut lüften und eine Raumtemperatur bis 18° herrscht.

  • Wenn Sie Ihre Matratze nach maximal 4 – 6 Wochen sowohl drehen als auch wenden (Ober- gegen Unterseite und Kopf- gegen Fußseite), können Sie eine einseitige Abnutzung verhindern und die Lebensdauer der Matratze entscheidend verlängern. Das Wenden dient darüber hinaus auch einer optimalen Durchlüftung der Matratze und verhindert so einen Feuchtigkeitsstau und Stockflecken.

  • Auf ein Klopfen oder Absaugen der Matratze sollte verzichtet werden, da hierdurch die Polsterschichten hohen Belastungen ausgesetzt werden. Es genügt ein Abbürsten der Matratze mit einer weichen, sauberen Bürste. Nicht waschbare Matratzenbezüge sollten Sie von Zeit zu Zeit an der frischen Luft auslüften lassen.

  • Nach rund 8 bis 10 Jahren ist auch die Lebensdauer der besten Matratze erschöpft. Eine weitere Nutzung ist aus orthopädischen und hygienischen Gründen nicht mehr zu empfehlen.

  • Abnehmbare Matratzenbezüge dürfen nur gemäß der Angaben auf dem eingenähten Pflegehinweis-Etikett behandelt werden. Die als „waschbar“ gekennzeichneten Bezüge dürfen in der Waschmaschine gewaschen werden. Sollte der Pflegehinweis eine Reinigung empfehlen, ist der Bezug unbedingt in ein Reinigungs-Fachunternehmen zu geben. Dies gilt auch für Matratzenbezüge ab einer Breite von 120 cm, da diese in einer zu kleinen Waschmaschinentrommel beschädigt werden können. Vor dem Reinigungs- oder Waschvorgang müssen alle Klebeetiketten entfernt werden. Sollten die Bezüge durch das Waschen geringfügig eingelaufen sein, gibt sich dies nach kurzer Nutzungsdauer wieder und sie erhalten ihre ursprüngliche Größe zurück.
Zuletzt angesehen
Newsletter